Mey Haustechnik - Sanitär & Heizung
Mey Haustechnik - Sanitär und Heizung   /   Gräulinger Str. 66   /   40625 Düsseldorf   /   Telefon 0211 29 77 99   /   Mail info@gefaehrdungsanalyse-duesseldorf.de


Ermittlung und Bewertung
von Gefährdungen im Trinkwasser

Wir identifizieren und beseitigen Ihren Gefährdungsgrad


Eine Gefährdungsanalyse muss dann erstellt werden, wenn der Maßnahmenwert von 100 KBE bei der Trinkwasseruntersuchung überschritten wird.
Eine Gefährdungsanalyse umfasst gemäß dem Hinweis W 10013 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) die
„systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung“.

Ferner beschreibt das W 1001, dass „Gefährdungen (…) an unterschiedlichen Stellen des Versorgungssystems auftreten und (…) durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst“ werden können.

Es heißt weiter:
„Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind (…) mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung zu identifizieren und denkbare Ereignisse, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung führen können, zu ermitteln. Dabei ist an jeder Stelle des Versorgungssystems systematisch zu hinterfragen: „Was kann an welcher Stelle passieren?“

Die Gefährdungsanalyse wird so konkret wie möglich formuliert und individuell für das betrachtete Versorgungssystem in Gutachtenform durchgeführt..“ Im Sinne des W 1001 handelt es sich bei einer Gefährdung um eine
„mögliche biologische, chemische, physikalische oder radiologische Beeinträchtigung im Versorgungssystem“, also hier durch Legionella Species.

Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung als Bestandteil der Ursachenaufklärung durch den UsI (Unternehmer und sonstiger Inhaber) nach § 16 Abs. 7 Nr. 1 TrinkwV 2001.




Trinkwasserverordnung

Hier erhalten Sie die ausführlichen Informationen zur allgemeinen Trinkwasserverordnung

Empfehlung des Umweltamtes

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Komplexibilität

Auf Grund der Komplexität wird empfohlen, diese Ortsbesichtigung als Inspektion durch hygienisch-technische Sachverständige (siehe Abschnitt 5) durchführen und dokumentieren zu lassen. Eine Gefährdungsanalyse wird dem UsI eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern. Darüber hinaus soll sie darin unterstützen, notwendige Abhilfemaßnahmen zu identifizieren und ihre zeitliche Priorisierung unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit von Personen festzulegen. Dabei wird zwischen Sofortmaßnahmen sowie mittelfristig und längerfristig umzusetzenden Maßnahmen unterschieden.

Auf der Basis des Ergebnisses der Gefährdungsanalyse wird ein Konzept zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination und ggf. zur Sanierung der Trinkwasser-Installation erarbeiten. Dieses Sanierungskonzept ist zwar nicht Teil der Gefährdungsanalyse, gehört aber zu den Maßnahmen, die der UsI nach § 16 Absatz 7 Nummer 3 TrinkwV 2001 durchzuführen hat.

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